Neue Corona Verordnung

Änderung der COVID-19 Regelung für den Turnbetrieb des Salzburger Turnvereins Stand 08.11.2021

Liebe Mitglieder,

aufgrund der neuen bundesbehördlichen Covid Maßnahmenverordnung vom 08.11.2021 sind wir gezwungen folgende Auflagen im Turnbetrieb mit sofortiger Wirkung umzusetzen.

Gemäß Verordnung sind alle Corona-Pandemie-bedingten Gesetze, Vorschriften, behördlichen Verordnungen u.ä. ausnahmslos einzuhalten. Sie sind die Grundlage für die hier folgenden zusätzlichen Bestimmungen.

Die Teilnahme am Turnbetrieb darf nur mehr unter Einhaltung eines „2G-Nachweises“ erfolgen.

Dies ist wie folgt definiert:

Achtung ein Antikörpertest ohne Genesungsnachweis zählt nicht als 2G-Nachweis.

  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr:
    • benötigen keinen Corona-Nachweis.
  • Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr:
    • Ein aktuell vollständig geklebter „Ninja-Schulpass“ gilt als 2G-Nachweis (auch am Wochenende).
  • Für Erwachsene und Jugend ab 15 Jahren gilt die 2G Regel:
    • Impfung maximal 270 Tage verstrichen
    • Genesungsnachweis maximal 180 Tag alt

gemäß Verordnung müssen TrainerInnen und BetreuerInnen einen 3G-Nachweis erbringen.

Dies bedeutet, dass für Eltern beim Eltern Kind Turnen derzeit der 3G Nachweis zu erbringen ist.“

Wir sind als Betreiber gezwungen die Nachweise zu kontrollieren.

Wir ersuchen um Euer Verständnis.

Für den Salzburger Turnverein

Dietmar Bach – Obmann